Seniorenbetreuung 2025: Wie Sie Kosten sparen und die besten Förderungen in Österreich nutzen
Tobias Klein • April 22, 2025 • 5 min
Wussten Sie, dass Pflegegeld, Zuschüsse und steuerliche Vorteile Ihre Pflegekosten deutlich senken können? Wer Angebote und Förderungen clever kombiniert, schöpft finanzielle Entlastung optimal aus – so bleibt mehr Spielraum für individuelle Betreuung.

Seniorenbetreuung und Kosten für betreutes Wohnen sowie Pflege in Österreich 2025
Seniorinnen und Senioren in Österreich stehen 2025 verschiedene Wohn- und Betreuungsformen zur Verfügung – vom betreuten Wohnen in Wohnanlagen ab 60 Jahren bis hin zur professionellen 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Abhängig vom individuellen Bedarf, dem gewünschten Betreuungsumfang und der finanziellen Situation variieren die Möglichkeiten sowie die Kosten deutlich. Im folgenden Artikel erfahren Sie alles Wesentliche über die aktuellen Kosten, staatliche Unterstützung, steuerliche Vorteile sowie den Vergleich zwischen Pflegeheim und häuslicher Pflege.
Wohnformen für Senioren ab 60 und Betreuungsangebote
Wohnanlagen für Senioren und betreutes Wohnen
Österreichweit gibt es zahlreiche Wohnanlagen und Betreutes Wohnen-Angebote für Seniorinnen und Senioren ab etwa 60 Jahren. Diese Wohnformen kombinieren eigenständiges Wohnen mit Sicherheit und Serviceangeboten, wie Notrufsysteme, gemeinschaftliche Aktivitäten, barrierefreie Wohnungen und optional haushaltsnahe Dienstleistungen. Die konkreten Leistungen, Kosten und Zugangsbedingungen können je nach Anbieter, Region und Serviceumfang deutlich variieren. In der Regel gelten folgende Merkmale:
- Mindestalter: In den meisten Fällen 60 oder 65 Jahre, abhängig von der jeweiligen Wohnanlage.
- Leistungen: Barrierefreie Wohnungen, Betreuungsservice, Gemeinschaftseinrichtungen, Unterstützung im Alltag, Hausnotruf.
- Anmeldung/Antragstellung: Direkt beim Anbieter oder über die Gemeinde/regionale Stellen.
- Kostenstruktur 2025:
- Für das Jahr 2025 liegen keine einheitlichen oder offiziellen Zahlen zu Miet- oder Servicegebühren vor. Die tatsächlichen Kosten und Fördermöglichkeiten sind stark vom jeweiligen Anbieter und der Region abhängig. Für eine möglichst genaue Planung empfiehlt sich eine direkte Anfrage bei Anbietern oder eine Beratung durch kommunale Stellen.
24-Stunden-Betreuung zu Hause
Die 24-Stunden-Betreuung ermöglicht es älteren Menschen, auch bei erhöhtem Pflegebedarf im eigenen Zuhause zu bleiben. Zwei meist selbständige Betreuungskräfte wechseln sich regelmäßig ab und stellen die Versorgung vor Ort sicher.
- Kosten 2025: Die monatlichen Gesamtkosten für eine 24-Stunden-Betreuung in Österreich bewegen sich – inklusive Gehalt, Abgaben, Vermittlungsgebühren sowie Unterkunft und Verpflegung – bis zu 4.000 Euro. Abweichende, niedrigere Kosten sind je nach Modell und Bedarf möglich sowie abhängig von Qualifikationen der Betreuungskräfte und dem regionalen Lohnniveau.
- Kostenbestandteile:
- Honorare der Pflegekräfte
- Sozialabgaben und Steuern
- Agentur-/Vermittlungskosten
- Unterkunft und Verpflegung für die Betreuungskraft
Staatliche Zuschüsse, Pflegegeld und weitere Förderungen
Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige können 2025 mit verschiedenen staatlichen Leistungen und Vergünstigungen eine finanzielle Entlastung erhalten.
Pflegegeld
- Anspruch: Jede pflegebedürftige Person kann österreichweit Pflegegeld beantragen, der Anspruch richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad (Pflegestufen 1 – 7).
- Höhe (2025, Beispiel):
- Für Pflegestufe 5 sind monatlich 1.175,20 Euro vorgesehen.
- Je nach Stufe ist der Betrag unterschiedlich hoch.
- Antrag: Das Pflegegeld wird beim Sozialministeriumservice oder den zuständigen Landesstellen beantragt. Die Einschätzung erfolgt durch ärztliches Gutachten.
24-Stunden-Betreuungszuschuss
- Zusätzlich zum Pflegegeld werden für die häusliche 24-Stunden-Betreuung monatliche Zuschüsse vom Sozialministeriumservice gewährt.
- Die Höhe ist abhängig vom Pflegebedarf (Pflegestufe), von Einkommensverhältnissen und der individuellen Situation.
- In manchen Bundesländern gibt es ergänzende Förderungen.
- Für tagesaktuelle Zahlen und individuelle Berechnungen empfiehlt sich eine Beratung beim Sozialministerium, jeweiligen Landesbehörden oder bei der Arbeiterkammer.
Kombination mit weiteren Unterstützungsleistungen
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Neben Pflegegeld und Betreuungszuschuss können einmal jährlich bis zu 3.224 Euro beantragt werden, beispielsweise wenn kurzfristig Ersatzpflege benötigt wird.
Regionale Unterschiede
- Förderangebote, Zuschusshöhen und Voraussetzungen unterscheiden sich regional.
- Aktuelle Informationen gibt es im Transparenzportal des Bundes oder direkt bei Ihrer Standortgemeinde.
Steuerliche Behandlung von Betreuungskosten
- Betreuungskosten, Kosten für Pflegepersonal sowie für Vermittlungsorganisationen können ab Pflegegeld-Stufe 1 als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich geltend gemacht werden.
- Voraussetzungen:
- Vorlage aller Zahlungsbelege (mindestens sieben Jahre aufbewahren)
- Angabe des Empfängers, Verwendungszweck und der Rechnungssumme
- Abzug aller erhaltenen steuerfreien Zuschüsse (z. B. Pflegegeld, Betreuungszuschuss)
- Sonderregelungen für Angehörige: Haben die betreuten Personen wenig oder kein Einkommen, können auch unterhaltsverpflichtete Angehörige die Kosten absetzen, dabei ist jedoch ein Selbstbehalt zu beachten.
Ein Überblick über Pflegekosten: Zuhause oder im Heim
Für 2025 lassen sich folgende Eckdaten darstellen:
- 24-Stunden-Betreuung zu Hause: Bis zu 4.000 Euro pro Monat (vor Abzug von Pflegegeld und Zuschüssen)
- Pflegeheim: Für das Jahr 2025 liegen keine offiziellen Durchschnittszahlen vor. Die tatsächlichen Heimkosten variieren nach Bundesland, Heimtyp und Leistungsangebot; sie bewegen sich erfahrungsgemäß häufig zwischen 2.500 und 5.000 Euro monatlich, können aber auch außerhalb dieser Spanne liegen.
- Pflegegeld: Das Pflegegeld wird in beiden Fällen gewährt und kann auf die monatlichen eigenen Ausgaben angerechnet werden.
- Eigenmittelbedarf: Vielfach muss für Heim- und häusliche Pflege ein Eigenanteil eingeplant werden, da staatliche Leistungen in der Regel nicht die Gesamtkosten abdecken.
Hinweis
Für einen verlässlichen und individuellen Vergleich empfiehlt es sich, bei regionalen Behörden, Beratungsstellen oder Anbietern aktuelle Angebote und Fördermöglichkeiten einzuholen.
Orientierung und Unterstützung bei Beratungsstellen
Um die passenden Leistungen in Anspruch zu nehmen:
- Beratungsstellen unterstützen bei der Wahl der richtigen Betreuungsform und helfen bei der Antragstellung für Pflegegeld und Zuschüsse.
- Zentrale Ansprechpartner sind:
- Sozialministeriumservice
- Arbeiterkammer
- Landespflege- und Sozialberatungsstellen
Eine frühzeitige Informationsbeschaffung, rechtzeitige Antragstellung sowie vollständige Dokumentation der Unterlagen werden empfohlen.
Fazit: Worauf Senioren und Angehörige 2025 achten sollten
Die Kosten für Seniorenbetreuung, betreutes Wohnen sowie stationäre oder häusliche Pflege in Österreich sind 2025 stark vom individuellen Lebensstil, dem Betreuungsbedarf und der Wahl der Betreuungsform abhängig. Während die 24-Stunden-Betreuung zu Hause teilweise mit hohen monatlichen Kosten verbunden ist, können Pflegegeld, Zuschüsse und steuerliche Absetzbarkeit finanzielle Entlastung bringen. Da für betreute Wohnanlagen und Seniorenwohnungen ab 60 in Österreich keine einheitlichen Kosten vorliegen, ist eine individuelle und regionale Information ratsam.
Hinweis: Die Nutzung öffentlicher Beratungsstellen, gründliche Recherche zu regionalen Förderungen und eine sorgfältige Dokumentation der Ausgaben können helfen, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Sources
- noracares.at: Finanzierung der 24-Stunden-Pflege
- pflege.gv.at: Förderungen im Überblick
- bmf.gv.at: Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung
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